Anlaufschutz und Glasmarkierung nach ASR und DIN 18040
Ganzglastüren und Glaswände werden leicht übersehen. Das hat oft schmerzhafte Folgen und birgt Haftungsrisiken. Wir markieren Ihre Glasflächen normgerecht und gleichzeitig ansprechend, auf Wunsch in Ihrem Corporate Design.
Erst informieren? Unverbindlich beraten lassen, ohne Fotos und ohne Verpflichtung.
- Markierung in den geforderten Höhen und Kontrasten
- Streifen, Punkte, Logos oder Schriftzüge
- Für Arbeitsstätten, öffentliche Gebäude & Filialen

Warum Glasflächen markiert werden müssen
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass durchsichtige Türen sowie lichtdurchlässige Wände im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen deutlich erkennbar gekennzeichnet sind. Konkretisiert wird das in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.6 (Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände) und ASR A1.7 (Türen und Tore).
Für öffentlich zugängliche Gebäude beschreibt die DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) die Ausführung: Sicherheitsmarkierungen über die gesamte Glasbreite in zwei Höhen (40 bis 70 cm und 120 bis 160 cm über dem Fußboden), visuell kontrastreich und so gestaltet, dass sie auch von sehbehinderten Menschen, Rollstuhlnutzern und Kindern wahrgenommen werden. Als Beispiel nennt die Norm etwa 8 cm breite, durchgehende Streifen.
Mehr Details finden Sie in unserem Ratgeber: Ist Anlaufschutz an Glastüren Pflicht?
Hinweis: Wir beraten nach bestem Wissen zur praktischen Umsetzung. Die verbindliche Gefährdungsbeurteilung liegt beim Betreiber bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Anforderungen auf einen Blick
- Markierung über die gesamte Glasbreite
- Unteres Band: 40–70 cm über dem Fußboden
- Oberes Band: 120–160 cm über dem Fußboden
- Visuell kontrastreich, z. B. Hell-Dunkel-Wechsel
- Beispiel der Norm: ca. 8 cm breite Streifen
- Kontrastierende Schließkante bei rahmenlosen Glastüren
Sie sind unsicher, welche Flächen betroffen sind? Wir prüfen das beim kostenlosen Vor-Ort-Termin.
Normgerecht muss nicht langweilig sein
Als Werbetechniker nutzen wir die Pflichtmarkierung als Gestaltungsfläche: Ihre Glastür wird sicher und gleichzeitig zur Visitenkarte.
Streifen & Bänder
Klassisch in Milchglas oder Farbe, auf Wunsch mit Hell-Dunkel-Wechsel für maximalen Kontrast.
Punkte & Muster
Kreise, Quadrate, Linien oder individuelle Muster in den geforderten Höhenbereichen.
Logo & Schriftzug
Ihr Firmenlogo oder Claim als durchgehendes Markierungsband, sicher und markenstark.
Piktogramme & Leitsysteme
Raumbezeichnungen, Türschilder und Wegeleitung direkt auf der Glasfläche.
Anlaufschutz für alle Gebäude mit Glastüren und Glaswänden
- Bürogebäude
- Schulen & Kitas
- Rathäuser & Behörden
- Krankenhäuser & Praxen
- Pflegeeinrichtungen
- Einzelhandel
- Banken
- Hotels
- Industrie & Verwaltung
- Neubau & Sanierung
Für Filialisten & Bestandshalter: Wir erfassen alle Glasflächen Ihrer Standorte, erstellen ein einheitliches Markierungskonzept und setzen es flächendeckend um, inklusive Fotodokumentation je Standort.
So kommen Sie zur normgerechten Markierung
Anfrage
Formular ausfüllen, anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken. Maße und Fotos genügen für eine erste Einschätzung.
Beratung & Aufmaß
Wir empfehlen die passende Folie, bringen auf Wunsch Muster mit und messen vor Ort exakt auf.
Festpreis-Angebot
Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Material, Montage und Anfahrt, ohne versteckte Kosten.
Saubere Montage
Unser Montageteam foliert fachgerecht, blasenfrei und bei Bedarf außerhalb Ihrer Geschäftszeiten.
Ratgeber zum Thema
Ist Anlaufschutz an Glastüren Pflicht? Was ASR und DIN 18040 fordern
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Artikel lesenHäufige Fragen zum Anlaufschutz
Ist Anlaufschutz an Glastüren Pflicht?
In Arbeitsstätten ja: Durchsichtige Türen und Glaswände im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen müssen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR deutlich gekennzeichnet sein. In öffentlich zugänglichen Gebäuden gibt die DIN 18040-1 die Ausführung vor.
In welcher Höhe muss die Markierung angebracht werden?
Nach DIN 18040-1 in zwei Bereichen: 40 bis 70 cm und 120 bis 160 cm über dem fertigen Fußboden, jeweils über die gesamte Glasbreite und kontrastreich.
Welche Farbe muss der Anlaufschutz haben?
Eine bestimmte Farbe ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass sich die Markierung vor unterschiedlichen Hintergründen gut abhebt. Daher empfehlen wir Kombinationen aus hellen und dunklen Elementen. Gern stimmen wir das auf Ihr Corporate Design ab.
Kann die Markierung mit Sichtschutz kombiniert werden?
Ja. Häufig kombinieren wir das untere Markierungsband mit einem Sichtschutzstreifen auf Sitzhöhe oder integrieren Ihr Logo in den oberen Bereich.
Übernehmen Sie auch große Objekte mit vielen Glastüren?
Ja. Wir erfassen die Flächen, kalkulieren nach Stückzahl oder Leistungsverzeichnis und montieren abschnittsweise, auch bundesweit an mehreren Standorten.
Anlaufschutz aus unseren Projekten
Normgerechte Markierung muss nicht nach Pflicht aussehen: Piktogramm-Bänder, Streifen und Markierungen im Corporate Design.
Farbige Designstreifen: Glasmarkierung, die nach Gestaltung aussieht
Anlaufschutz mit Piktogramm-Band im Flur
Konferenzraum: Diagonalstreifen mit integrierter Raumbeschriftung
Glastrennwand mit fließendem Wellenmuster: Sichtschutz auf Sitzhöhe, oben bleibt es offen
Besprechungsraum: Streifenfolie mit farbigem Quadrat-Muster in den Hausfarben
Glastrennwände im Büro: diagonales Streifendesign über Türen und Wände durchgezogen
Glasmarkierung im Eingangsbereich
Firmeneingang: Streifenfolie als Glasmarkierung, dazu Logo und Wegweiser
Milchglasband mit ausgespartem Firmenlogo als Anlaufschutz
Klinik: Glasschiebetür mit Markierungsband, Beschriftung und Streifenverlauf
Klinik: Streifenfolie am Stationszimmer, Sichtschutz für den Arbeitsplatz
Treppenhaus-Verglasung mit Markierung in zwei Höhen
Dezente Streifen als Anlaufschutz an der Glastür
Senkrechtes Lamellenmuster: Glasmarkierung und Sichtschutz in einem
Empfangstür: Milchglasband als Glasmarkierung, mit Beschriftung und Logo
Angebot für Anlaufschutz anfordern
Nennen Sie uns Anzahl und ungefähre Breite der Glastüren und -wände oder laden Sie Fotos hoch. Sie erhalten ein Festpreis-Angebot und einen Gestaltungsvorschlag.