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Ratgeber · Anlaufschutz

Ist Anlaufschutz an Glastüren Pflicht? Was ASR und DIN 18040 fordern

Ganzglastüren und Glaswände sehen elegant aus, werden aber leicht übersehen. Dieser Überblick zeigt, wann eine Markierung vorgeschrieben ist, wie sie aussehen muss und wie Sie sie gleichzeitig als Gestaltungselement nutzen.

Kurz beantwortet

In Arbeitsstätten ja. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass durchsichtige Türen und lichtdurchlässige Wände (insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen) deutlich gekennzeichnet sind. In öffentlich zugänglichen Gebäuden beschreibt die DIN 18040-1 die Ausführung der Markierung konkret.

Die Regelwerke im Überblick

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung fordert, dass durchsichtige Türen in Augenhöhe gekennzeichnet sein müssen und dass durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen deutlich erkennbar sind. Das gilt für Büros, Werkstätten, Verkaufsräume und alle anderen Arbeitsstätten.

ASR A1.6 und ASR A1.7

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren diese Pflicht: Die ASR A1.6 behandelt Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände, die ASR A1.7 Türen und Tore. Wer die ASR einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen

Für öffentlich zugängliche Gebäude, etwa Behörden, Schulen, Arztpraxen, Banken, Geschäfte oder Hotels, beschreibt die DIN 18040-1 die Ausführung. Große Glasflächen und ganzflächig verglaste Türen müssen durch Sicherheitsmarkierungen gut erkennbar sein:

  • über die gesamte Glasbreite
  • in zwei Höhenbereichen: 40 bis 70 cm und 120 bis 160 cm über dem fertigen Fußboden
  • visuell kontrastierend, damit sie vor wechselnden Hintergründen erkennbar sind (bewährt hat sich ein Hell-Dunkel-Wechsel)
  • als Beispiel nennt die Norm etwa 8 cm breite, durchgehende Streifen

Zusätzlich sollen die Hauptschließkanten rahmenloser Glas-Drehflügeltüren kontrastierend gestaltet sein.

Welche Glasflächen betroffen sind

Die Pflicht betrifft nicht nur klassische Glastüren. In der Praxis sollten Sie alle Glasflächen prüfen, die Menschen als offenen Durchgang oder freien Raum wahrnehmen könnten:

  • Ganzglastüren, Glas-Schiebetüren und automatische Türanlagen
  • Glastrennwände zwischen Büros, Besprechungsräumen und Fluren
  • Bodentiefe Fenster und Glasfassaden entlang von Verkehrswegen
  • Windfänge und Eingangsanlagen aus Glas
  • Glasbrüstungen und verglaste Treppenhäuser
  • Seitenteile neben Glastüren, die leicht mit dem Durchgang verwechselt werden

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber des Gebäudes. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, welche Glasflächen gekennzeichnet werden müssen. Häufig kommt der Anstoß von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Berufsgenossenschaft, aus Sicherheitsbegehungen oder im Rahmen von Umbauten.

Welche Gestaltung ist erlaubt?

Eine bestimmte Farbe oder Form ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend sind Erkennbarkeit und Kontrast. Möglich sind zum Beispiel:

  • Streifen oder Bänder in Milchglas- oder Farbfolie
  • Punkte, Quadrate, Linien oder individuelle Muster
  • Firmenlogo oder Claim als durchgehendes Band
  • Kombination mit einem Sichtschutzstreifen auf Sitzhöhe

Unser Tipp: Nutzen Sie die Pflichtmarkierung, um Ihr Corporate Design zu zeigen. So wird aus einer Vorschrift ein Hingucker.

Checkliste für Betreiber

  • Alle Glastüren, Ganzglaswände und bodentiefen Verglasungen erfassen
  • Prüfen, ob Arbeitsstätte und/oder öffentlich zugänglicher Bereich vorliegt
  • Markierungskonzept festlegen (Höhen, Kontrast, Design)
  • Einheitlich an allen Standorten umsetzen und dokumentieren
  • Nach Umbauten und bei neuen Glasflächen nachziehen

Typische Fehler bei der Glasmarkierung

Bei Begehungen sehen wir immer wieder dieselben Schwachstellen. Diese Punkte sollten Sie vermeiden:

  • Nur ein Markierungsband: Wer nur auf Augenhöhe Erwachsener markiert, übersieht Kinder, Rollstuhlnutzer und kleinere Menschen. Die DIN 18040-1 sieht deshalb zwei Höhenbereiche vor.
  • Einzelne kleine Aufkleber: Ein Logo in der Mitte der Tür wird bei wechselndem Licht leicht übersehen. Die Markierung sollte über die gesamte Glasbreite laufen.
  • Zu wenig Kontrast: Eine helle Milchglasfolie vor einer hellen Wand ist kaum sichtbar. Ein Wechsel aus hellen und dunklen Elementen hebt sich vor jedem Hintergrund ab.
  • Verdeckte Markierung: Möbel, Aufsteller oder Pflanzen hinter der Glaswand können die Markierung optisch „schlucken“.
  • Vergessene Flächen: Nach Umbauten, bei neuen Trennwänden oder beim Austausch einer Tür fehlt häufig die Markierung.

So setzen wir Anlaufschutz um

Wir erfassen gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Glasflächen, bei mehreren Standorten auch anhand von Fotos und Plänen. Anschließend entwerfen wir ein Markierungskonzept, das die Anforderungen erfüllt und zu Ihrem Erscheinungsbild passt: als klassische Streifen, als Punkte- oder Linienmuster, mit Ihrem Logo oder Claim. Nach Ihrer Freigabe produzieren wir die Folien in unserer Werkstatt in Deizisau und montieren sie, auf Wunsch außerhalb Ihrer Geschäftszeiten.

Ideen für die Gestaltung finden Sie im Ratgeber Anlaufschutz-Muster und Gestaltungsideen, Hinweise für Bildungseinrichtungen unter Anlaufschutz in Schule und Kita. Für ein Angebot genügen uns Fotos und die ungefähre Breite der Glasflächen. Alternativ können Sie sich zuerst unverbindlich beraten lassen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung oder die Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Regelwerke.

Häufige Fragen

Gilt die Markierungspflicht auch für Glastüren in Büros?

Ja. Büros sind Arbeitsstätten; durchsichtige Türen und Glaswände im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen müssen deutlich gekennzeichnet sein.

Reicht ein einzelner Aufkleber auf der Glastür?

In der Regel nicht. Die Markierung soll gut erkennbar sein; für öffentlich zugängliche Gebäude verlangt die DIN 18040-1 Markierungen über die gesamte Glasbreite in zwei Höhenbereichen.

Was kostet ein Anlaufschutz?

Das hängt von Anzahl und Breite der Glasflächen, der Gestaltung und dem Montageaufwand ab. Mit Fotos und ungefähren Maßen erstellen wir Ihnen schnell ein Festpreis-Angebot.

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