Allgemeine Geschäftsbedingungen
SJ-Design, Inhaberin Simone Jebawy, Esslinger Straße 17, 73779 Deizisau · Stand: 11.09.2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von SJ-Design, Inhaberin Simone Jebawy, Esslinger Straße 17, 73779 Deizisau (nachfolgend „SJ-Design“ oder „wir“), gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“). Regelungen, die nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, unser Angebot, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
§ 2 Leistungen von SJ-Design
- SJ-Design erbringt Leistungen der Werbetechnik, insbesondere:
- Glasfolierung: Sonnenschutz-, Sichtschutz- und Milchglasfolien, Anlaufschutz/Glasmarkierungen, Vogelschutzmarkierungen, Schaufenster- und Glasbeschriftungen sowie das Entfernen von Folien;
- Schilder, Leuchtreklame und Lichtwerbung, 3D-Buchstaben, Fassaden- und Wandbeschriftungen, Banner, Rohrrahmen, Lift-Up- und Roll-Up-Systeme, Aufkleber, Pylonen, Messe- und Displaysysteme, Aufsteller, Möbel- und Türdekor;
- Fahrzeugbeschriftungen und Fahrzeugfolierungen (Carwrapping, voll oder teilfoliert), Scheibentönungen;
- Textilien und Textilveredelung (Druck, Stick, Flock, Digitaldruck);
- Gestaltung und Werbemittel (Logoentwicklung, Printmedien, Werbeartikel) sowie Webdesign.
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus unserem Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem Auftragsschein.
- Die Erstberatung und der Glas-Check vor Ort vor Sonnenschutzfolierungen sind für den Kunden kostenlos und unverbindlich. Eine Vergütung für Beratung, Aufmaß oder Anfahrt ohne nachfolgenden Auftrag fällt nur an, wenn sie vor dem Termin ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. bei besonders aufwendigem Aufmaß oder weiter Anfahrt).
- Wir sind berechtigt, geeignete Subunternehmer mit Teilleistungen zu beauftragen (z. B. Gerüstbau, Elektroarbeiten, Fräsen, Druck, Montage). Wir bleiben gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistung verantwortlich.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Auftragsbestätigung
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote gelten – soweit nicht anders angegeben – 30 Kalendertage ab Angebotsdatum.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt oder wir seinen Auftrag bestätigen. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail), durch Unterschrift auf dem Auftragsschein – bei uns im Betrieb oder beim Termin vor Ort – oder mündlich bzw. telefonisch erfolgen. Mündlich oder telefonisch geschlossene Verträge bestätigen wir in Textform.
- Nach Vertragsschluss erhält der Kunde in der Regel eine Auftragsbestätigung in Textform mit den vereinbarten Leistungen, Mengen, Preisen und gegebenenfalls dem freigegebenen Layout.
- Nur für Unternehmer: Weicht unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Kunden ab, hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Zugang, in Textform zu widersprechen; andernfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart. Für Verbraucher werden Abweichungen nur mit ihrer Zustimmung Vertragsinhalt.
- Eil- und Expressaufträge (Fertigung oder Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden innerhalb von zwei Werktagen) werden mit der Auftragserteilung verbindlich. Ein Expresszuschlag fällt nur an, wenn er im Angebot oder bei der Auftragserteilung vereinbart wurde.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt von diesem Paragrafen unberührt (siehe § 15 und die gesonderte Widerrufsbelehrung).
§ 4 Entwürfe, Nutzungsrechte, Daten
- Von uns erstellte Zeichnungen, Muster, Layouts, Entwürfe, Grafiken, Logos und Konzepte bleiben unser geistiges Eigentum und sind, soweit schutzfähig, urheberrechtlich geschützt.
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumen wir dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein. Weitergehende Nutzungen – insbesondere die Vervielfältigung für andere Zwecke, die Bearbeitung oder die Weitergabe an Dritte – bedürfen unserer Zustimmung in Textform.
- Entwürfe, die wir im Rahmen eines Angebots ohne gesonderte Vergütung erstellen, dürfen ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragserteilung verwendet werden. Lässt der Kunde unsere Entwürfe ohne unsere Zustimmung durch Dritte umsetzen oder nutzt er sie anderweitig, schuldet er uns eine angemessene Vergütung in Höhe der üblichen Lizenzgebühr; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Ein Anspruch auf Herausgabe offener Daten (z. B. Rohdateien, editierbare Layouts, Vektordateien) besteht nicht. Die Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
§ 5 Referenzen
- Unternehmer: Wir dürfen die für den Kunden erbrachten Arbeiten (Fotos, Visualisierungen, Kurzbeschreibung des Projekts) als Referenz auf unserer Website, in sozialen Medien, in Printmedien und Präsentationen zeigen und den Kunden dabei namentlich nennen. Firmenlogos und Marken zeigen wir nur, soweit dies zur werkgetreuen Darstellung der Leistung erforderlich ist. Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.
- Verbraucher: Arbeiten für Verbraucher zeigen wir nur mit deren gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung (z. B. per Ankreuzfeld auf dem Auftragsschein). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ohne Einwilligung veröffentlichen wir weder Namen noch Adressen oder erkennbare Personen.
- Vertrauliche Inhalte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie interne Preise des Kunden werden nicht veröffentlicht.
§ 6 Preise und Zahlung
- Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Für Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind (siehe § 16), sowie für Stundensätze, Pauschalen und Zuschläge gelten die im Angebot bzw. in unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste genannten Sätze. Die Preisliste stellen wir dem Kunden mit dem Angebot oder auf Anfrage zur Verfügung.
- Zahlungsarten: Überweisung, EC-Kartenzahlung oder Barzahlung in unserem Betrieb. Zahlung auf Rechnung erfolgt nach Vereinbarung.
- Bei Verbrauchern und bei Unternehmern, die erstmals bei uns beauftragen, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts fällig, da Material individuell beschafft und gefertigt wird. Die Anzahlung wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die Restzahlung ist bei Abnahme bzw. bei Übergabe oder Versand fällig.
- Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen und angefertigte oder beschaffte Materialien zu stellen.
- Skonto oder sonstige Abzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Unberechtigte Abzüge sind nachzuzahlen.
- Im Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern fällt zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 € an. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs berechnen wir 2,50 €; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Unternehmer können nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern – insbesondere das Recht, bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten – bleiben unberührt.
- Rechnungen übermitteln wir elektronisch (z. B. als PDF per E-Mail), gegenüber Unternehmern in dem jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Format. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten. Kosten für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
§ 7 Termine, Witterung, höhere Gewalt
- Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich in Textform bestätigt haben.
- Bei höherer Gewalt, von uns nicht zu vertretenden Lieferengpässen unserer Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen oder witterungsbedingten Hindernissen verlängern sich Fristen und Termine angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als zwei Monate, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen bestehen nur, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben (§ 12).
- Außenmontagen, Fassadenarbeiten, Fahrzeugfolierungen und Sonnenschutzfolierungen können nur bei geeigneter Witterung ausgeführt werden. Bei Regen, Frost, extremer Hitze, hoher Luftfeuchtigkeit oder starkem Wind verschieben wir Termine in Abstimmung mit dem Kunden; für beide Seiten entstehen dadurch keine Kosten.
- Besteht der Kunde nach unserem Hinweis in Textform auf eine Ausführung trotz ungeeigneter Witterung, stellen darauf zurückzuführende Beeinträchtigungen (z. B. Windfalten, Blasenbildung, verringerte Anfangshaftung) keinen Mangel dar.
§ 8 Gefahrübergang, Versand
- Bei Leistungen mit Montage geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über.
- Bei Lieferung ohne Montage geht die Gefahr bei Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur oder mit Meldung der Abholbereitschaft über, bei Verbrauchern erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher.
- Versand- und Verpackungskosten werden im Angebot ausgewiesen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Unternehmer haben offensichtliche Transportschäden sofort gegenüber dem Zusteller zu rügen und uns unverzüglich mitzuteilen. Verbraucher bitten wir, offensichtliche Transportschäden möglichst sofort zu melden; ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit dem Angebot der Leistung bzw. der Meldung der Abhol- oder Versandbereitschaft auf ihn über; hierdurch entstehende Lager- und Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 9 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Maße, Texte, Inhalte, Dateien und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Liefert der Kunde Druckdaten, müssen diese druckfähig sein (Maße, Farben, Auflösung, Dateiformat). Eine inhaltliche Prüfung (z. B. Rechtschreibung, Zahlen, Adressen) übernehmen wir nicht; auf offensichtliche technische Mängel der Daten weisen wir hin. Eine umfassende Datenprüfung oder Datenaufbereitung führen wir auf Wunsch gegen Vergütung nach Preisliste durch.
- Eine verbindliche Farbwiedergabe setzt die Angabe eines RAL-, HKS- oder Pantone-Farbtons oder eine freigegebene Vorlage (z. B. Farbmuster, Andruck) voraus. Ohne solche Angaben erfolgt die Farbwiedergabe nach bestem Ermessen; geringfügige, technisch bedingte Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar.
- Liefert der Kunde Daten mit zu geringer Auflösung, weisen wir darauf hin. Wünscht der Kunde dennoch die Ausführung, stellen dadurch bedingte Unschärfen keinen Mangel dar.
- Der Kunde prüft Texte, Zahlen, Namen und sonstige Inhalte vor der Freigabe sorgfältig. Für Fehler, die bereits in der vom Kunden freigegebenen Vorlage enthalten waren, haften wir nicht.
- Der Kunde sorgt dafür, dass der Montageort am vereinbarten Termin zugänglich ist, dass Parkmöglichkeiten und bei Bedarf Strom zur Verfügung stehen und dass die Montageflächen sauber, trocken und frei von alten Folien, Kleberesten, Wachs, Silikon und sonstigen Rückständen sind, soweit nicht vereinbart ist, dass wir diese Arbeiten übernehmen. Arbeiten in staubiger Umgebung (z. B. auf Baustellen) können zu Staubeinschlüssen führen; wir weisen den Kunden darauf hin.
- Der Kunde teilt uns ihm bekannte Besonderheiten des Untergrunds vor Auftragserteilung mit (z. B. Beschichtungen, Versiegelungen, Vorschäden, Lackschäden, Heizdrähte, besondere Glasarten). Unsere Pflicht, den Untergrund als Fachbetrieb im Rahmen des Erkennbaren zu prüfen und auf Bedenken hinzuweisen, bleibt unberührt.
- Behördliche Genehmigungen und Zustimmungen Dritter (z. B. für Werbeanlagen oder die Zustimmung des Eigentümers bzw. Vermieters) holt der Kunde ein. Auf uns erkennbare Genehmigungserfordernisse weisen wir hin.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach – etwa weil Daten oder Freigaben fehlen, der Montageort nicht zugänglich oder nicht vorbereitet ist oder seine Angaben zum Untergrund unzutreffend waren –, verschieben sich Termine entsprechend. Den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Leerfahrten, Wartezeiten, Reinigung, gebuchte Hubarbeitsbühnen oder Gerüste) berechnen wir nach Preisliste bzw. in Höhe der tatsächlichen Drittkosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Bereits individuell angefertigtes oder beschafftes Material ist zu vergüten.
- Ergibt sich vor Ort eine erhebliche Gefährdung (z. B. bei Arbeiten in großer Höhe ohne ausreichende Sicherung oder bei Verdacht auf Asbest), können wir die Arbeiten unterbrechen, bis die Gefahr beseitigt ist. Die Weiterführung besprechen wir mit dem Kunden; bei Asbestbelastung erst nach Nachweis einer fachgerechten Sanierung.
§ 10 Abnahme und Mängelanzeige
- Nach Fertigstellung fordern wir den Kunden zur Abnahme auf. Die Abnahme soll innerhalb von 12 Werktagen erfolgen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn wir den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.
- Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abnahme bzw. Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform, möglichst mit aussagekräftigen Fotos, anzuzeigen; § 377 HGB bleibt für Kaufleute unberührt. Verbraucher bitten wir, Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen; ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Mängelansprüche
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben.
- Verjährung: Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Die Verkürzung gilt nicht für Arbeiten an Bauwerken und Sachen, die für ein Bauwerk verwendet werden, soweit hierfür gesetzlich längere Fristen gelten, sowie nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Nacherfüllung: Bei Werkleistungen (z. B. Folierung, Montage) leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern hat der Verbraucher das gesetzliche Wahlrecht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder – außer bei unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen nach Maßgabe von § 12.
- Handwerkliche Toleranzen: Folgende branchenübliche Abweichungen entsprechen der vereinbarten Beschaffenheit und stellen keinen Mangel dar:
- Staub- oder Wassereinschlüsse, Bläschen oder Schlieren unter 3 mm, die aus einer Entfernung von 3 m nicht sichtbar sind;
- Bläschen, Schlieren und Trübungen innerhalb der Aushärtungszeit von Folien (bis zu 14 Tage nach der Montage), die sich während der Aushärtung zurückbilden;
- Maßtoleranzen von ± 4 mm je laufendem Meter;
- bei Fahrzeugbeschriftungen: Ausrichtung am jeweiligen Fahrzeugteil (Kante, Sicke, Fläche) statt an äußeren Bezugspunkten sowie dadurch bedingte Positionsunterschiede zwischen linker und rechter Seite; bei Vollfolierungen leichte Kantenbildung an komplexen Rundungen, Dichtungen oder tiefen Sicken;
- geringfügige Farb- und Glanzabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Andruck, Materialchargen oder Untergründen sowie strukturbedingte Unterschiede bei Effektfolien;
- bei Textilien: leichte Pressenabdrücke, Positionsabweichungen bis 10 mm und materialbedingtes Einlaufen nach dem Waschen;
- Staub- oder Schmutzeinschlüsse, die auf eine vom Kunden gestellte ungeeignete Montageumgebung zurückzuführen sind, nachdem wir darauf hingewiesen haben.
- Untergrund: Mängel, die auf einem ungeeigneten oder anders als angegebenen Untergrund beruhen (z. B. Feuchtigkeit, lose Putzschichten, Lackschäden, Steinschläge, Unebenheiten, alte Folienreste, gewachste Oberflächen), begründen keine Mängelansprüche, wenn wir die Ungeeignetheit nicht erkennen konnten oder den Kunden darauf hingewiesen haben und dieser die Ausführung trotzdem verlangt hat. Folierungen kaschieren Unebenheiten, Kratzer oder Steinschläge nicht, sondern können sie sichtbarer machen; darauf weisen wir hin.
- Entfernen von Folien und Beschriftungen: Beim Entfernen alter Folien, Aufkleber oder Beschriftungen können auch bei fachgerechter Arbeit Schäden am Untergrund entstehen, wenn dieser vorgeschädigt, gealtert, UV-belastet oder beschichtet ist (z. B. Lackabplatzer, Farbunterschiede, gelöste Beschichtungen). Wir weisen vorab auf erkennbare Risiken hin. Solche Schäden stellen keinen Mangel unserer Leistung dar; für von uns verschuldete Schäden haften wir nach § 12.
- Glas- und Scheibenfolierung: Vor Sonnenschutzfolierungen prüfen wir im Glas-Check Glasart, Beschichtung und Einbausituation und berücksichtigen die Freigaben der Folienhersteller. Bei Scheibentönungen und Folierungen auf Scheiben mit Heizdrähten, Antennen oder Beschichtungen weisen wir auf mögliche Risiken hin. Für von uns verschuldete Schäden haften wir nach § 12.
- Vom Kunden gestellte Materialien (Fremdware): Bei der Veredelung oder Bearbeitung von Textilien und Materialien, die der Kunde stellt, übernehmen wir keine Gewähr für Eigenschaften, die in der Beschaffenheit der Fremdware liegen (z. B. Einlaufen, Farbmigration, Beschichtungsreaktionen, Materialschwächen). Der Kunde stellt eine angemessene Übermenge bereit. Unsere Haftung für eigenes Verschulden bleibt unberührt. Vortests führen wir auf Wunsch gegen Vergütung durch.
- Mängel, die auf der Nichtbeachtung der von uns übergebenen Pflegehinweise beruhen, begründen keine Mängelansprüche.
- Garantien im Rechtssinne übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet sind. Herstellergarantien geben wir an den Kunden weiter. Angaben zu Materialien, Haltbarkeit und Eignung machen wir nach bestem Fachwissen; sie sind keine Garantien.
§ 12 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Monteure, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Für vom Kunden bereitgestellte Daten und Datenträger ist der Kunde für Sicherungskopien, Virenfreiheit und Rechtefreiheit verantwortlich. Bei Datenverlust haften wir nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Eine Archivierung von Produktionsdaten über den Abschluss des Auftrags hinaus schulden wir nur nach Vereinbarung.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, bei Unternehmern bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
- Soweit Waren durch Verklebung oder Montage wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache werden (z. B. Folien auf Glasflächen), richtet sich das Eigentum nach den gesetzlichen Vorschriften; unser Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
- Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungsbetrags ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
- Der Kunde hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) unverzüglich mitzuteilen.
§ 14 Rechte Dritter
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte, Logos, Marken, Bilder und Daten frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
- Wir sind berechtigt, Aufträge abzulehnen, deren Inhalte erkennbar rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 15 Widerrufsrecht, Kündigung, Terminverschiebung
- Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. beim Termin vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individuell bedruckte Textilien oder Schilder ohne Montage).
- Kündigung von Werkverträgen: Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. In diesem Fall steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu (§ 648 BGB). Es wird vermutet, dass uns 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen; beiden Seiten bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Betrags vorbehalten. Bereits individuell angefertigtes oder beschafftes Material ist in voller Höhe zu vergüten.
- Terminverschiebung durch den Kunden: Eine Verschiebung des vereinbarten Montagetermins ist bis sieben Kalendertage vorher kostenfrei möglich. Bei späterer Verschiebung oder Absage berechnen wir, soweit wir das eingeplante Personal nicht anderweitig einsetzen können, eine Pauschale von 30 % (sechs bis drei Kalendertage vorher), 50 % (zwei bis ein Kalendertag vorher) bzw. 100 % (am Einsatztag) der für den Termin geplanten Montage- und Personalkosten sowie die tatsächlich angefallenen Kosten gebuchter Dritt- und Mietleistungen (z. B. Hubarbeitsbühnen, Gerüste). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Kann eine Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, unvorbereiteter Montageort, fehlende Genehmigungen, unzutreffende Angaben), nicht durchgeführt werden, gilt Absatz 4 entsprechend.
§ 16 Zusatzleistungen
- Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind (z. B. Reinigung, Demontage und Entsorgung alter Folien oder Beschriftungen, Sonderbefestigungen, zusätzliche Materialbeschaffung), führen wir nach Beauftragung durch den Kunden aus – vor Ort auch mündlich – und berechnen sie nach Aufwand gemäß Preisliste. Kosten für Dritt- und Mietleistungen (z. B. Hubarbeitsbühnen, Krane, Gerüste) werden weiterberechnet, soweit sie vereinbart wurden.
- Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzlicher Aufwand erforderlich ist, informieren wir den Kunden möglichst vorab über die voraussichtlichen Mehrkosten. Kann der Auftrag dadurch nicht am selben Tag abgeschlossen werden, vereinbaren wir einen weiteren Termin.
- Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. auf Ansprechpartner, Freigaben oder Zugang), werden als Arbeitszeit nach Preisliste berechnet.
- Arbeiten außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten (abends, nachts, an Sonn- und Feiertagen) führen wir auf Wunsch des Kunden aus; hierfür können Zuschläge gemäß Angebot bzw. Preisliste anfallen.
§ 17 Pflegehinweise
- Mit der Leistung erhält der Kunde Pflegehinweise für das jeweilige Produkt. Wesentliche Hinweise sind insbesondere:
- Sonnenschutz- und Glasfolien, Scheibentönungen: Während der Aushärtungszeit (bis zu 14 Tage) die Folie nicht reinigen; anschließend nur mit weichen Tüchern und milden, nicht scheuernden Reinigungsmitteln reinigen; keine Klingen, Schaber oder Eiskratzer verwenden.
- Fahrzeugfolierungen: Keine Waschanlage und kein Hochdruckreiniger auf Kanten; Handwäsche mit folienverträglichen Mitteln; keine Lösungsmittel oder Polituren.
- Schilder, Leuchtwerbung, Außenbeschriftungen: Reinigung mit mildem Reinigungsmittel und weichem Tuch; keine Hochdruckreiniger auf Kanten oder elektrische Bauteile.
- Textilien: Auf links bei maximal 40 °C waschen, kein Trockner, kein Weichspüler, nicht direkt auf den Druck bügeln; Erstwäsche frühestens nach 48 Stunden.
- Außenbeschriftungen unterliegen der natürlichen Witterung (UV, Regen, Frost); daraus resultierende, übliche Alterungserscheinungen stellen keinen Mangel dar.
§ 18 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags, zur Kundenbetreuung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von SJ-Design in 73779 Deizisau. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit.